Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB oder § 165 BauGB
Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde gemäß § 157 BauGB oder § 167 BauGB
Leistungen gemäß HOAI (§ 3 HOAI), z.B.
- Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 141 BauGB, z.B.:
Erarbeitung von Beurteilungsunterlagen über die
- Notwendigkeit der Sanierung
- sozialen Gegebenheiten
- strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
- anzustrebende allgemeine Ziele
- Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen
- Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB) und der Betroffenen
(§ 137 BauGB) - Mitwirkung am Beteiligungsprozess in Abstimmung mit Auftraggeber(in), z.B.
Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation von Workshops,
Informationsveranstaltungen
- Beurteilung nachteiliger auswirkungen, die sich für die von der Sanierung unmittelbar Betroffenene in
ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich
ergeben werden
- Mitwirkung bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander
(§ 136 BauGB)
- Beratung beim Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen,
z.B. förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes (§ 142 BauGB)
- Redaktionelle Zusammenfassung zu einem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen
- Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde gemäß § 157 BauGB, z.B.
- Beratung der Stadt bei allen städtebaulich relevanten Aufgaben und Maßnahmen im Zuge der
städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
- Beratung privater Bauherren im Rahmen eines kommunalen Fassadenprogramms
- Beratung der Stadt bzw. Gemeinde bei Bau- und Ordnungsmaßnahmen
Entsprechend der Aufgabenstellung und Anforderungen erfolgt z.B. die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung, Umwelt-/Immissionsschutz und Wirtschaft/Einzelhandel.
Referenzprojekte
- Stadt Augsburg - Vorbereitende Untersuchungen - Integriertes Handlungskozept (2010)
- Stadt Altötting - Sanirungsbeauftragter für das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet Altstadt Altötting (seit 2010)
- Landeshauptstadt Dresden - Wiederaufbau des Neumarktgebietes, Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB (2002)


