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Beratung zur städtebaulichen Entwicklung von Gebieten

Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte

  • Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK)
  • Städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 171 b BauGB (Stadtumbau)
  • Entwicklungskonzept gemäß § 171 e BauGB (Soziale Stadt)
  • Interkommunale Entwicklungskonzepte

Langjährige Erfahrungen im Sinne von § 3 HOAI, z.B.

  • Grundlagen und Analysen – als integrierter Ansatz – in städtebaulicher, sozialgeographischer, wirtschaftsgeographischer, verkehrlicher, landschaftsplanerischer und ökologischer Hinsicht.
  • Umfassende Bewertung der Ausgangssituation im Rahmen einer SWOT-Analyse; Betrachtung des Gesamtgebietes und der entwicklungsrelevanten Teilräume.
  • Mitwirkung am Beteiligungsprozess in Abstimmung mit Auftraggeber(in), z.B. Beteiligung der Behörden sowie der Bürgerinnen und Bürger bzw. Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation von Workshops, Informationsveranstaltungen
  • Vorkonzept mit Aussagen zum Gesamtgebiet (Gesamtstädtisches Konzept) und zu den Teilräumen mit Entwicklungsbedarf (Gebietsbezogenes Konzept), z.B. mit Formulierung der Planungsziele, Darstellung alternativer Entwicklungsszenarien und maßgeblicher Handlungsfelder sowie erforderlicher Maßnahmen; frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden.
  • Ausgearbeitetes Konzept, z.B. mit Aussagen zur künftigen Entwicklung des Gesamtgebietes (Gesamtstädtisches Konzept) und mit vertieften Aussagen zu den Teilräumen mit Entwicklungsbedarf (Gebietsbezogenes Konzept), z.B. mit Zeit-, Kosten- und Maßnahmenkonzept, abschließende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Öffentlichkeit und der Behörden.

Entsprechend der Aufgabenstellung und Anforderungen erfolgte z.B. die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Landschaftsarchitektur, Verkehrs-planung, Umwelt-/Immissionsschutz und Wirtschaft/Einzelhandel.

Aktuelles Leistungsspektrum, z.B.

  • Fachliche Begleitung der Gemeinde bei der Vorbereitung und Vergabe von Leistungen an Fachbüros zur Erstellung o.g. Konzepte (Verfahren unterhalb EU-Schwellenwert).
  • Dazu Vorklärung der Aufgabenstellung und Erstellung eines Leistungsbildes in enger Abstimmung mit der Gemeinde und der Förderbehörde
  • Unterstützung der Gemeinde bei der Organisation und Dokumentation des Vergabeverfahrens gemäß den Vorgaben der UVgO bzw. einschlägiger Bestimmungen des Baugesetzbuches bzw. der Städtebauförderung, gemäß den Richtlinien des Landes und Vorgaben seiner nachgeordneten Stellen

Einige Praxisbeispiele

  • Aktuell Unterstützung der Gemeinde Großmehring bei der Vorbereitung und Beauftragung von Leistungen zur Aufstellung eines integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen gem. 141 BauGB; bis 2025 erfolgten gleichartige Leistungen für die Stadt Abenberg.

Vorbereitende Untersuchungen – städtebauliche Sanierungsmaßnahmen

  • Vorbereitende Untersuchungen gem. § 141 BauGB (städtebauliche Sanierungsmaßnahmen)
  • Vorbereitende Untersuchungen gem. § 165 BauGB (städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen)
  • Rahmenpläne zu Untersuchungs- bzw. Sanierungsgebieten

Langjährige Erfahrungen (§ 3HOAI), z.B.:

  • Erarbeitung von Beurteilungsunterlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, insbesondere zu
  • sozialen Gegebenheiten
  • strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge
  • anzustrebenden allgemeine Ziele
  • Durchführbarkeit der Sanierung im Allgemeinen
  • Beteiligung und Mitwirkung der öffentlichen Aufgabenträger (§ 139 BauGB) und der Betroffenen (§137 BauGB) – Mitwirkung am Beteiligungsprozess in Abstimmung mit Auftraggeber(in), z.B. Beteiligung der Behörden sowie der Bürgerinnen und Bürger bzw. Öffentlichkeit, Öffentlichkeitsarbeit, Moderation von Workshops, Informationsveranstaltungen
  • Beurteilung nachhaltiger Auswirkungen, die sich für die von der Sanierung unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.
  • Mitwirkung bei der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander (§136 BauGB)
  • Beratung beim Verfahren zur Vorbereitung und Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen, z.B. förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes (§ 142 BauGB)
  • Redaktionelle Zusammenfassung zu einem Bericht über die vorbereitenden Untersuchungen

Entsprechend der Aufgabenstellung und Anforderungen erfolgte z.B. die Zusammenarbeit mit Fachleuten für Landschaftsarchitektur, Verkehrsplanung, Umwelt-/Immissionsschutz und Wirtschaft/Einzelhandel.

Aktuelle Erfüllung von Aufgaben für die Gemeinde gemäß § 157 BauGB, z.B.

  • Beratung der Gemeinde bei allen städtebaulich relevanten Aufgaben und Maßnahmen im Zuge der städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen
  • Beratung privater Bauherren im Rahmen eines kommunalen Fassadenprogramms
  • Beratung der Gemeinde bei Bau- und Ordnungsmaßnahmen
  • Fachliche Begleitung der Gemeinde bei der Vorbereitung und Vergabe von Leistungen an Fachbüros zur Erstellung vorbereitender Untersuchugen (Verfahren unterhalb EU-Schwellenwert).
  • Dazu Vorklärung der Aufgabenstellung und Erstellung eines Leistungsbildes in enger Abstimmung mit der Gemeinde und der Förderbehörde
  • Unterstützung der Gemeinde bei der Organisation und Dokumentation des Vergabeverfahrens gemäß den Vorgaben der UVgO bzw. einschlägiger Bestimmungen des Baugesetzbuches bzw. der Städtebauförderung, gemäß den Richtlinien des Landes und Vorgaben seiner nachgeordneten Stellen

Einige Praxisbeispiele

  • Aktuell Unterstützung z.B. der Gemeinde Wettstetten bei der Vorbereitung einer Sanierungssatzung und des entsprechenden Sanierungsverfahrens; ebenfalls aktuell Unterstützung bei der Durchführung von Ordnungsmaßnahmen z. B. in Denkendorf (Erneuerung der Ortsmitte mit Ortsdurchfahrt); Unterstützung z.B. der Stadt Altötting bei der Vorbereitung und Beauftragung von Leistungen zur Erstellung eines Rahmenplanes sowie zur Gestaltung und Umsetzung eines kommunalen Förderprogrammes (zurückliegend).

Projektsteuerung / Projektbegleitung / Bauberatung

  • Projektsteuerung bei städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen, Konversion sowie Stadtumbau
  • Unterstützung bei Vorklärung zu Wettbewerben
  • Bauberatung und stadtgestalterische Analysen

Langjährige Erfahrungen zum Beispiel

Projekteinstieg

  • Ermittlung der Grundlagen
  • Projekthandbuch, mit Zusammenfassung der Ziele, erforderlichen Maßnahmen und Organisation des Projektes (Organisationsstruktur, zeitliches Ablaufkonzept)
  • Erstes Kosten- und Finanzierungskonzept, Beantragung von Fördermitteln
  • Unterrichtung der Behörden und Bürger / Öffentlichkeit
  • Informations- und Pressearbeit

Projektdurchführung

  • Organisation der Arbeitsgruppen, z.B. Einladung / Tagesordnung, Protokoll
  • Moderation der Besprechungen, z.B. Arbeitsgruppen, Ämterkonferenzen, usw.
  • Koordination des Projektverlaufes (fachlich, zeitlich, organisatorisch)
  • Organisation und Moderation des Beteiligungsprozesses, einschließlich Öffentlichkeitsarbeit (Internet und Printmedien)
  • Unterstützung der Verwaltung bei Beschlussvorlagen
  • Mitwirkung bei Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsplanung
  • Mitwirkung bei der Beantragung von Fördermitteln
  • Beratung bei Verfahrensfragen

Projektabschluss

  • Projektdokumentation

Aktuelles Leistungsspektrum

  • Beratung und Begleitung der Gemeinde bei der Vorbereitung und Organisation komplexer Gebietsentwicklungen
  • Dazu grundlegende Empfehlungen zur möglichen Vorgehensweise und Erörterung in den Gremien, mit den Behörden, sowie
    Einstieg in eine frühzeitige Information der Betroffenen bzw. Beteiligten
  • Aufgrund des abgestimmten Projektablaufes Unterstützung der Gemeinde bei der Vorbereitung und Beauftragung von Leistungen Dritter bzw. für das Projekt benötigter Spezialisten (Verfahren unterhalb EU-Schwellenwert) sowie bei der Vorklärung zur Finanzierung und Förderung; im gleichen Sinne auch mögliche Unterstützung bei der Vorklärung zu Wettbewerben zur Lösung städtebaulicher Fragen.

Einige Praxisbeispiele

  • Aktuell Unterstützung z.B. der Gemeinde Breitengüßbach bei der Vorbereitung der Nachnutzung einer ehem. MUNA, z.B. bei Vorbereitung Schadstoffuntersuchung und Rückbau
  • Unterstützung der Stadt Rosenheim beim Stadtumbau im Gebiet Altstadt Ost im Kontext zur Vorbereitung der Landesgartenschau (zurückliegend)
  • Erstellung eines Fassadenbuches zur Altstadt für die Stadt Erding (zurückliegend)
  • Unterstützung z.B. der Gemeinde Denkendorf, Bad Kötzting und Gundelsheim bei der Vorklärung von Wettbewerbsaufgaben und Mitwirkung bei den Preisgerichten (Fachpreisrichter, Sachverständiger).

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