Unsere Kompetenzen

Beratung zur städtebaulichen Entwicklung von Gebieten
Städtebauliche Beratung und Begleitung, Beauftragter gemäß § 157 BauGB
zum Beispiel bei Vorbereitung von
- Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzepten (ISEK),
- städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen (§ 136 f. BauGB),
- städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen (§ 165 f. BauGB),
- Stadtumbaugebieten (§ 171a f. BauGB),
- Gebieten der Sozialen Stadt (§ 171e f. BauGB).

Beratung zur Entwicklung städtebaulich relevanter Immobilien
Beratung bei Entwicklung spezieller Liegenschaften im Kontext städtebaulicher Entwicklungen
zum Beispiel im Kontext von
- Konversionen (z.B. Militärkonversion),
- Funktionsproblemen bei Ortsmitten;
- kritischer Gebietsentwicklung,
im Falle von
- örtlicher bzw. überörtlicher Bedeutung,
- relevante bauliche und denkmalpflegerische Aspekte,
in Verbindung mit
- Nutzungskonzepten,
- Möglichkeiten öffentlicher Förderung

Beratung zu Dialog und Beteiligungs- prozessen
Dialog + Beratung bei Beteiligungsprozessen, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation
- Moderation von Beteiligungsprozessen
- Beratung von Kommunen bei Fragen der Gestaltung des Dialoges und der Organisation und Koordination von Beteiligungsprozessen
- Beratung bei Evaluatiuon und Monitoring

Übergeordnete Themen und Fragestellungen
Übergeordnete Themen und Fragestellungen im Kontext zur Stadtentwicklung
- Mitwirkung bei Kommentierung zum Baugesetzbuch
- Vorträge und Publikationen zu Stadtentwicklungsthemen
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